Diskussion zu Sonderrechten der Sozialdienste in der Landauer Fußgängerzone

Am 09.08. erschien folgender Leserbrief in der Rheinpfalz:

„Bizarrer Husarenritt“

Zum selben Thema.

Da hat nach meiner Meinung die Landauer RHEINPFALZ zu schnell signalisiert: „Alles gut.” Lukas Hartmann habe nun die neuen (und gleichzeitig doch alten) Rahmenbedingungen für Sozialdienste klargestellt (…). Alles gut? – Was geschieht mit den „Kollateralschäden” des bizarren Hartmannschen Husaren-Jagdritts durch die Fußgängerzone? Zum Beispiel: Zählt der (…) Club Behinderter und ihrer Freunde nach Landauer Definition zu den (…) Sozialdiensten? Haben Ärzte und Taxis im Einsatz für Behinderte oder Notfälle vergleichbare Privilegien? (…) Nach geltendem Recht stellte Lukas Hartmann klar, wenn alte oder kranke Menschen während eines Arztbesuchs einen ausgewiesenen Behindertenparkplatz belegten, sei dies nicht rechtskonform und müsse geahndet werden. In einem Rechtsstaat müsse alles nach den Regeln des Gesetzes laufen, und danach sei „hochbetagt“ eben nicht gleichzusetzen mit „schwerbehindert“. Dennoch: eine Norm, die einmal auf ihren Sachverhalt hin diskutiert werden sollte.

Bernhard Christ, Landau

Quelle: Die Rheinpfalz 09.08.21

 

Der cbf reagierte wie folgt:

CBF für einvernehmliche Lösung in Fußgängerzone

LANDAU. Dirk Bliemeister, erster Vorsitzender des Clubs Behinderter und ihrer Freunde Südpfalz (CBF), meldet sich m der Diskussion über Freifahrtscheine für Sozialdienste für die Landauer Fußgängerzone zu Wort. Leser Bernhard Christ hatte den Club m seinem Leserbrief vom Montag unter dem Begriff „Kollateralschäden“ erwähnt. Daran knüpft Bliemeister an. Der CBF sei nicht nur ein „Sozialdienst” mit vielfältigen Hilfs- und Unterstützungsangeboten schreibt Bliemeister, sondern auch ein von den Kassen anerkannter ambulanter Pflegedienst. „Auch wir betreuen in der Landauer Fußgängerzone mehrere Menschen mit Beeinträchtigung.“ Der CBF-Fahrdienst für mobilitätseingeschränkte Menschen bringe zudem Patienten zu Ärzten in die Fußgängerzone. Sofern der CBF nicht über einen längeren Zeitpunkt verkehrsbehindernd parke, werde das akzeptiert. Im Einzelfall helfe ein klärendes Gespräch, betont Bliemeister.

Auch der CBF würde es begrüßen, wenn eine rechtssichere und einvernehmliche Lösung zwischen der Stadt Landau und den Sozialdiensten gefunden würde. Den Leser Bernhard Christ bittet Bliemeister, im Zusammenhang mit dem CBF Südpfalz von solch billiger Rhetorik Abstand zu nehmen.

Quelle: Die Rheinpfalz 10.08.21